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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

TH Hospitality Group GmbH / Südspeicher

Stand: Jahr 2026

§ 1 Anwendungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Leistungen der TH Hospitality Group GmbH / Südspeicher (nachfolgend „Hotel“ oder „wir“ bzw. „uns“) gegenüber Gästen und Kunden (nachfolgend gemeinsam „Gast“). Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung von Hotelzimmern, Veranstaltungsräumen sowie die Erbringung sonstiger Hotel-, Gastronomie- und Veranstaltungsleistungen. Das Hotel ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Dritte einzusetzen.
  2. Diese AGB gelten für sämtliche Vertragsarten, insbesondere Beherbergungs-, Pauschalreise-, Kontingent- und Veranstaltungsverträge sowie für Verträge über sonstige Leistungen des Hotels. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
  3. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden nur Anwendung, wenn das Hotel ihrer Geltung zuvor ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss und Vertragspartner

  1. Der jeweilige Vertrag kommt durch einen Antrag des Vertragspartners und die Annahme durch das Hotel zustande. Die Annahme kann schriftlich, mündlich, in Textform, beispielsweise per E-Mail, oder durch schlüssiges Verhalten, insbesondere durch die Erbringung der vereinbarten Leistung, erfolgen.
  2. Bei Abschluss eines Kontingentvertrages haftet der Vertragspartner für Schäden, die durch den jeweiligen Endnutzer schuldhaft verursacht werden, soweit eine entsprechende Haftung gesetzlich zulässig ist.
  3. Vertragspartner sind das Hotel und derjenige Kunde, der die Leistungen des Hotels in Anspruch nimmt. Hat ein Dritter, beispielsweise ein gewerblicher Vermittler, Reiseveranstalter oder Organisator, die Buchung für den Gast vorgenommen, haftet dieser als Besteller gemeinsam mit dem Gast als Gesamtschuldner für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern eine entsprechende Verpflichtung wirksam vereinbart wurde. Der Besteller ist verpflichtet, dem Gast alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese AGB, zugänglich zu machen.
  4. Die Unter- oder Weitervermietung sowie die unentgeltliche Überlassung der gebuchten Hotelzimmer, Räumlichkeiten, Flächen oder Vitrinen an Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels. Dies gilt auch für eine Nutzung zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken.
  5. Buchungen ab zehn Zimmern gelten als Gruppenbuchungen. Für Gruppenbuchungen können besondere Buchungs-, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen gelten.

§ 3 Bereitstellung der Leistungen, Hausordnung, Preise und Zahlung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die im Vertrag vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung oder dem sonstigen Vertrag.
  2. Der Vertragspartner und die von ihm mitgebrachten oder angemeldeten Personen sind verpflichtet, die Bestimmungen dieser AGB sowie die jeweils geltende Hausordnung des Hotels einzuhalten.
  3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die vereinbarten oder für die in Anspruch genommenen Leistungen geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen, die der Vertragspartner selbst oder über das Hotel bei Dritten beauftragt und die vom Hotel verauslagt werden. Hierzu zählen insbesondere gegebenenfalls anfallende Gebühren von Verwertungsgesellschaften.
  4. Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Soweit kein gesonderter Preis vereinbart wurde, gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise des Hotels. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben. Öffentliche Abgaben, beispielsweise Kurabgaben, sind nicht enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Diese Abgaben trägt der Vertragspartner zusätzlich. Erhöhungen der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie neu eingeführte oder erhöhte öffentliche Abgaben können, soweit gesetzlich zulässig, an den Vertragspartner weitergegeben werden. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs können zu einer entsprechenden Anpassung des Preises führen.
  5. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer nachträglichen Verringerung der gebuchten Zimmeranzahl, der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen oder der Aufenthaltsdauer davon abhängig machen, dass sich der Preis für die verbleibenden Leistungen entsprechend anpasst. Gesetzliche Rechte des Vertragspartners bleiben unberührt.
  6. Rechnungen des Hotels ohne ausgewiesenes Fälligkeitsdatum sind innerhalb von zehn Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen verlangen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung kann das Hotel weitere Leistungen zurückhalten oder von einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig machen. Für Mahnungen nach Eintritt des Verzugs kann das Hotel eine angemessene Mahngebühr verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Ersatz erforderlicher Inkassokosten, bleiben unberührt.
  7. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet den Vertragspartner nicht von der fristgerechten Zahlung einzelner Rechnungen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten oder die Erbringung künftiger Leistungen von einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
  8. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, beispielsweise in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Höhe und Fälligkeit werden im Vertrag oder in der Buchungsbestätigung vereinbart. Bei längeren Aufenthalten oder umfangreichen Forderungen kann das Hotel Zwischenabrechnungen erstellen, die sofort zur Zahlung fällig sind. Bei Buchung einer ausdrücklich als nicht stornierbar gekennzeichneten Frühbucher- oder Sonderrate ist der vereinbarte Gesamtpreis gegebenenfalls im Voraus zu entrichten. Die jeweiligen Bedingungen werden bei der Buchung mitgeteilt.
  9. Das Hotel kann bei Anreise eine Sicherheitsleistung für zusätzliche Leistungen, beispielsweise Gastronomie, Minibar oder sonstige kostenpflichtige Angebote, verlangen. Die Höhe und Form der Sicherheitsleistung werden dem Gast bei Anreise mitgeteilt. Eine Belastung der Kreditkarte erfolgt nur im Rahmen der vereinbarten oder gesetzlich zulässigen Bedingungen.
  10. In begründeten Fällen, insbesondere bei Zahlungsrückständen oder einer wesentlichen Erweiterung des Vertragsumfangs, kann das Hotel auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn oder während des Aufenthalts eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen. Bereits geleistete Sicherheiten werden dabei berücksichtigt.
  11. Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen des Hotels aufrechnen. Dies gilt entsprechend für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, soweit gesetzlich zulässig. Die Abtretung von Ansprüchen gegen das Hotel bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels, soweit eine solche Zustimmung gesetzlich zulässig ist.
  12. Soweit der Vertragspartner eine Kreditkarte für eine ausdrücklich vereinbarte Vorauszahlung, eine garantierte Buchung oder den Erwerb eines Gutscheins verwendet, gelten die Bedingungen des jeweiligen Kreditkartenunternehmens und die gesetzlichen Vorschriften. Eine unberechtigte Rückbuchung bereits geschuldeter Beträge lässt die Zahlungspflicht des Vertragspartners unberührt.

§ 4 Veranstaltungen

  1. Zur sorgfältigen Vorbereitung einer Veranstaltung hat der Vertragspartner dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl spätestens zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen, sofern im Vertrag keine andere Frist vereinbart wurde. Eine höhere Teilnehmerzahl wird nur dann Vertragsbestandteil, wenn das Hotel dieser ausdrücklich zustimmt. Bei Zustimmung richtet sich die Abrechnung nach der aktualisierten Vereinbarung einschließlich etwaiger zusätzlicher Aufwendungen. Ein Anspruch auf Aufnahme weiterer Teilnehmer besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Bei einer geringeren tatsächlichen Teilnehmerzahl bleibt grundsätzlich die vertraglich vereinbarte Vergütung geschuldet, soweit gesetzlich zulässig und keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl kann das Hotel die vereinbarten Preise unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten und der vertraglichen Vereinbarungen anpassen. Das Hotel kann außerdem einen anderen, gleichwertigen Veranstaltungsraum zur Verfügung stellen, sofern dies dem Vertragspartner zumutbar ist.
  3. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten einer Veranstaltung auf Wunsch oder aufgrund eines vom Vertragspartner zu vertretenden Umstands, kann das Hotel die hierdurch entstehenden nachweisbaren Mehrkosten, insbesondere für zusätzlich erforderliches Personal, in Rechnung stellen.
  4. Reservierte Veranstaltungsräume stehen dem Vertragspartner ausschließlich innerhalb des vertraglich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels und kann zusätzlich berechnet werden. Raumänderungen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Vertragspartner unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien zumutbar sind.
  5. Bei Veranstaltungen, die über 23:00 Uhr hinausgehen, kann das Hotel, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, für jede angefangene zusätzliche Stunde ein Entgelt von 80,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls weitere nachweisbare Personalkosten berechnen. Der Vertragspartner haftet für zusätzliche Leistungen, die auf seine Veranlassung an Veranstaltungsteilnehmer oder Dritte erbracht werden.
  6. Sämtliche erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse hat der Vertragspartner auf eigene Kosten einzuholen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Vertragspartner ist für die Einhaltung aller für seine Veranstaltung geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften verantwortlich. Gebühren und Abgaben, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung an Dritte zu entrichten sind, beispielsweise GEMA-Gebühren oder Vergnügungssteuern, trägt der Vertragspartner, soweit er hierfür verantwortlich ist.
  7. Der Vertragspartner haftet für das schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter, Veranstaltungsteilnehmer, Beauftragten und sonstigen Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verhalten. Dies gilt insbesondere für Schäden an Gebäuden, Einrichtungen und Inventar des Hotels. Das Hotel kann die Stellung angemessener Sicherheiten verlangen.
  8. Die Anbringung oder Aufstellung von Dekorationen, Ausstellungsstücken und sonstigen Gegenständen ist zuvor mit dem Hotel abzustimmen. Alle eingebrachten Gegenstände müssen den geltenden Sicherheits- und Brandschutzvorschriften entsprechen. Das Hotel kann entsprechende Nachweise verlangen. Nach Veranstaltungsende sind sämtliche mitgebrachten Gegenstände, Verpackungen und Materialien unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Werden Gegenstände oder Verpackungen zurückgelassen, kann das Hotel deren Entfernung, Entsorgung oder Lagerung auf Kosten des Vertragspartners veranlassen.
  9. Für eingebrachte Gegenstände besteht seitens des Hotels kein Versicherungsschutz, soweit keine gesetzliche Haftung oder besondere Vereinbarung besteht. Der Vertragspartner ist selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich.
  10. Störungen oder Defekte an vom Hotel bereitgestellten Einrichtungen werden, soweit möglich, unverzüglich behoben. Soweit eine Behebung nicht möglich ist, wird sich das Hotel um eine angemessene Lösung bemühen. Gesetzliche Ansprüche des Vertragspartners bleiben unberührt.
  11. Eigene elektrische Anlagen und Geräte des Vertragspartners dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Hotelleitung an das Stromnetz angeschlossen werden. Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass die Geräte den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen. Zusätzliche Kosten für Stromverbrauch, Bereitstellung oder technische Betreuung können nach Vereinbarung berechnet werden. Für schuldhaft verursachte Störungen oder Schäden an den technischen Anlagen des Hotels haftet der Vertragspartner.
  12. Die Nutzung eigener Telefon-, Fax- oder Datenübertragungseinrichtungen bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels. Das Hotel kann hierfür eine angemessene Anschluss- oder Nutzungsgebühr berechnen. Soweit durch die Nutzung eigene Anlagen des Hotels nicht eingesetzt werden können, kann eine vereinbarte Ausfallvergütung berechnet werden.
  13. Beschafft das Hotel auf Wunsch des Vertragspartners technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, erfolgt dies grundsätzlich im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Vertragspartner trägt die Kosten und haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen. Eine Haftung des Hotels für die rechtzeitige Beschaffung oder die Mangelhaftigkeit der von Dritten gelieferten Einrichtungen besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
  14. Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke zu Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet, sofern nicht zuvor ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. In Ausnahmefällen kann das Hotel eine schriftliche Vereinbarung treffen und hierfür eine angemessene Kostenbeteiligung oder Kork- bzw. Allgemeinkostengebühr berechnen. Der Vertragspartner haftet für Schäden, die durch von ihm oder seinen Gästen mitgebrachte Speisen oder Getränke schuldhaft verursacht werden. Eine Haftung des Hotels für gesundheitliche Beeinträchtigungen durch mitgebrachte Speisen und Getränke besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
  15. Zeitungsanzeigen, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufsveranstaltungen oder vergleichbaren Veranstaltungen, die einen Bezug zum Hotel herstellen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels. Bei einer Veröffentlichung ohne erforderliche Zustimmung kann das Hotel die Veranstaltung ablehnen oder vom Vertrag zurücktreten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
  16. Jede Form der Werbung, Information oder Einladung, die unter Verwendung des Hotelnamens, von Bildern, Logos oder sonstigen geschützten Kennzeichen einen Bezug zum Hotel herstellt, bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels. Gesetzliche Rechte und die Rechte an eigenen Inhalten des Vertragspartners bleiben unberührt.
  17. Für Veranstaltungen kann eine Vorauszahlung von 50 % der vereinbarten Vergütung bis spätestens sieben Wochen vor Veranstaltungsbeginn verlangt werden, sofern dies im Vertrag oder in der Buchungsbestätigung vereinbart wurde. Die konkreten Zahlungsfristen und Folgen eines Zahlungsverzugs ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung und diesen AGB.

§ 5 Zimmernutzung, Zimmerübergabe sowie An- und Abreise

  1. Die Hotelzimmer werden ausschließlich zu Beherbergungszwecken überlassen. Eine Nutzung zu anderen Zwecken bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels.
  2. Hunde sind auf Anfrage und gegen gegebenenfalls anfallenden Aufpreis erlaubt. Das Schlachten, Ausnehmen oder Entschuppen von Fischen sowie das Lagern von Fischen, Angelausrüstung oder vergleichbaren Gegenständen ist auf dem gesamten Hotelgelände untersagt. Bei einem Verstoß kann das Hotel eine angemessene Reinigungspauschale von bis zu 150,00 Euro verlangen, sofern entsprechende Reinigungskosten tatsächlich anfallen. Weitergehende Schäden können zusätzlich geltend gemacht werden.
  3. Der Vertragspartner haftet für Schäden, die er selbst oder Personen, die sich auf seine Veranlassung im Hotel aufhalten, schuldhaft verursachen. Schäden sind dem Hotel unverzüglich, möglichst an der Rezeption, zu melden.
  4. Ein Anspruch auf die Nutzung eines bestimmten Hotelzimmers besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Sollte das gebuchte Zimmer oder eine gebuchte Räumlichkeit nicht verfügbar sein, wird das Hotel den Vertragspartner unverzüglich informieren und sich um eine gleichwertige Ersatzunterbringung bemühen. Gesetzliche Ansprüche des Vertragspartners bleiben unberührt.
  5. Gebuchte Zimmer stehen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Eine frühere Bereitstellung kann nicht garantiert werden und bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Sofern keine spätere Ankunftszeit vereinbart, keine vollständige Vorauszahlung geleistet und keine wirksame Buchungsgarantie hinterlegt wurde, kann das Hotel das Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig vergeben, soweit dies vertraglich und gesetzlich zulässig ist.
  6. Die Zimmer sind am vereinbarten Abreisetag spätestens bis 11:00 Uhr zu verlassen. Bei einer verspäteten Räumung kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung ein angemessenes Nutzungsentgelt verlangen. Als Orientierung gelten bei einer Räumung bis 13:00 Uhr 30,00 Euro und bis 14:00 Uhr 40,00 Euro. Ab 14:00 Uhr kann eine volle Übernachtungsrate berechnet werden, sofern die verspätete Räumung zu einer entsprechenden Beeinträchtigung oder Nichtvermietbarkeit führt. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  7. Das Hotel kann die Aufnahme oder weitere Beherbergung verweigern, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Gast unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, sich gegenüber Mitarbeitern oder anderen Gästen erheblich störend oder beleidigend verhält oder die Sicherheit und Ordnung im Hotel gefährdet. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann das Hotel den Gast des Hauses verweisen und den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Gesetzliche Rechte des Hotels und des Gastes bleiben unberührt.
  8. Das Hotel ist ein Nichtraucherhotel. Das Rauchen ist in sämtlichen Innenbereichen des Hotels untersagt, ausgenommen ausdrücklich ausgewiesene Raucherbereiche. Bei einem schuldhaften Verstoß kann das Hotel die tatsächlich erforderlichen zusätzlichen Reinigungskosten sowie gegebenenfalls nachweisbare Ausfallkosten verlangen. Eine pauschale Kostenbeteiligung von 150,00 Euro kann vereinbart werden, sofern sie angemessen ist und dem Vertragspartner der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet wird. Weitergehende Schäden können geltend gemacht werden.
  9. Das Laden von Akkus, insbesondere von E-Bike-, E-Scooter- oder vergleichbaren Akkus, ist in den Hotelzimmern aus sicherheitstechnischen Gründen nicht gestattet. Die Nutzung hierfür vorgesehener Ladeeinrichtungen bedarf der Zustimmung des Hotels.

§ 6 Rücktritt des Vertragspartners, Stornierung und Nichtinanspruchnahme der Hotelleistungen

  1. Eine Stornierung oder ein Rücktritt von einer Buchung muss in Textform, beispielsweise per E-Mail, erklärt werden. Maßgeblich für die Einhaltung einer Stornierungsfrist ist der Zugang der Erklärung beim Hotel.
  2. Ein kostenfreier Rücktritt ist nur möglich, wenn ein entsprechendes Rücktrittsrecht vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht. Im Übrigen gelten die nachfolgenden Stornierungsbedingungen, sofern im Vertrag oder in der Buchungsbestätigung keine abweichenden Bedingungen vereinbart wurden.

6.1 Individuelle Übernachtungen

Für individuell gebuchte Hotelübernachtungen gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • Bis 48 Stunden vor Anreise, spätestens bis 12:00 Uhr, ist eine Stornierung kostenfrei möglich.
  • Bei einer Stornierung bis 24 Stunden vor Anreise, spätestens bis 12:00 Uhr, werden 50 % des vereinbarten Übernachtungspreises berechnet.
  • Bei späteren Stornierungen oder Nichtanreise (No-Show) werden 80 % des vereinbarten Übernachtungspreises berechnet.
  • Für die Rate „Hot Deal“ gelten die bei der Buchung ausdrücklich mitgeteilten, gegebenenfalls nicht stornierbaren Bedingungen. Bei einer als nicht stornierbar vereinbarten Rate kann der vollständige vereinbarte Preis geschuldet sein.

Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten, soweit gesetzlich zulässig.

6.2 Abweichende Bedingungen für bestimmte Buchungen

Für folgende Buchungen gelten, sofern in der Buchungsbestätigung nicht anders vereinbart, besondere Stornierungsbedingungen:

  • Arrangements und Pauschalangebote;
  • Gruppenbuchungen ab zehn Zimmern;
  • Übernachtungen in Verbindung mit einem Event des Hotels;
  • Aufenthalte ab fünf Nächten;
  • Buchungen zu Feiertagen und besonderen Zeiträumen, beispielsweise Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten, Weihnachten und Silvester.

Für diese Buchungen gelten folgende Stornierungsfristen:

  • Bis 30 Tage vor Anreise: kostenfrei;
  • 29 bis 8 Tage vor Anreise: 50 % des vereinbarten Preises;
  • ab 7 Tage vor Anreise sowie bei Nichtanreise: 80 % des vereinbarten Preises.

Die Stornokosten werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften und gegebenenfalls ersparter Aufwendungen berechnet. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

6.3 Gruppenbuchungen

Wird eine Gruppenreservierung durch einzelne Stornierungen auf weniger als acht Zimmer reduziert, kann das Hotel die Gruppenkonditionen überprüfen und für die verbleibenden Zimmer gegebenenfalls neue Preise berechnen. Dies gilt insbesondere, wenn die Voraussetzungen für den ursprünglich vereinbarten Gruppenpreis entfallen. Eine entsprechende Anpassung wird dem Vertragspartner mitgeteilt.

6.4 Veranstaltungen, Tagungen und Restaurantleistungen ab 20 Personen

Für Tagungen, Veranstaltungen und Restaurantleistungen ab 20 Personen gelten, sofern im Vertrag oder in der Buchungsbestätigung keine abweichenden Bedingungen vereinbart wurden, folgende Stornierungskosten:

  • Bis 90 Tage vor dem vereinbarten Termin: 10 % der vereinbarten Gesamtkosten;
  • 89 bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin: 50 % der vereinbarten Gesamtkosten;
  • 29 bis 8 Tage vor dem vereinbarten Termin: 75 % der vereinbarten Gesamtkosten;
  • ab 7 Tage vor dem vereinbarten Termin: 90 % der vereinbarten Gesamtkosten.

Es kann eine Anzahlung von 10 % der vereinbarten Gesamtkosten verlangt werden. Wird die Veranstaltung mehr als 90 Tage vor dem Termin storniert, kann die geleistete Anzahlung nach Vereinbarung in einen Wertgutschein umgewandelt werden. Der Gutschein ist ab Ausstellungsdatum 90 Tage gültig. Eine Barauszahlung erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten, soweit gesetzlich zulässig.

6.5 Allgemeine Bestimmungen

  1. Bei bestimmten Buchungsarten kann das Hotel eine Kreditkarte oder alternativ eine Anzahlung als Buchungsgarantie verlangen.
  2. Im Krankheitsfall oder bei sonstiger persönlicher Verhinderung empfiehlt das Hotel den Abschluss einer Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung.
  3. Für Retreats und besondere Veranstaltungen gelten die Stornierungsbedingungen der jeweiligen Buchungsbestätigung, sofern diese ausdrücklich vereinbart wurden.
  4. Zwingende gesetzliche Rechte des Vertragspartners bleiben unberührt.

§ 7 Rückgabe, Stornierung und Übertragung von Tickets

7.1 Verbindlichkeit der Buchung

Mit dem Erwerb eines Tickets oder der verbindlichen Anmeldung zu einer Veranstaltung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Eine Rückgabe oder Stornierung durch den Teilnehmer ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde oder gesetzliche Rechte bestehen.

Eine Erstattung oder Auszahlung des Ticketpreises bzw. der Teilnahmegebühr erfolgt grundsätzlich nicht, soweit keine gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen.

7.2 Übertragung auf andere Personen

Der Teilnehmer ist berechtigt, sein Ticket oder seinen gebuchten Veranstaltungsplatz auf eine andere Person zu übertragen, sofern die Veranstaltung oder die Buchungsbedingungen dem nicht entgegenstehen. Die Übertragung ist dem Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen.

Der Veranstalter kann die Übertragung aus sachlichem Grund ablehnen, insbesondere wenn die Veranstaltung personengebundene Tickets, besondere Zugangsvoraussetzungen oder Sicherheitsbestimmungen vorsieht. Ein Anspruch auf Erstattung oder Auszahlung des Ticketpreises besteht auch im Falle einer Übertragung nicht.

§ 8 Rücktritt und Kündigung des Hotels

  1. Sofern dem Vertragspartner bei Vertragsschluss ein kostenfreies Rücktrittsrecht innerhalb einer bestimmten Frist eingeräumt wurde, ist das Hotel während dieses Zeitraums seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Vertragspartner nach den gebuchten Zimmern oder Veranstaltungsräumen vorliegen und der Vertragspartner auf Aufforderung des Hotels nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die vereinbarten Leistungen zurückzuhalten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
  3. Ein berechtigter Rücktritt oder eine berechtigte Kündigung des Hotels begründet keinen Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz, soweit das Hotel den Rücktritts- oder Kündigungsgrund nicht zu vertreten hat und keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen.
  4. Das Hotel wird den Vertragspartner über die Ausübung des Rücktritts- oder Kündigungsrechts unverzüglich informieren. Soweit gesetzlich zulässig, erfolgt die Mitteilung in Textform. Ansprüche des Hotels auf Ersatz bereits entstandener Schäden oder Aufwendungen bleiben bei einer berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.
  5. Das Hotel ist ferner berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten oder diesen aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn:
    • höhere Gewalt, Streik oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder wesentlich beeinträchtigen;
    • Zimmer, Räume oder Veranstaltungen unter irreführenden oder falschen Angaben oder unter Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurden;
    • begründeter Anlass besteht, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels erheblich gefährdet;
    • der Zweck oder Anlass des Aufenthalts oder der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
    • der Vertragspartner den Namen, das Logo oder sonstige Kennzeichen des Hotels ohne erforderliche Zustimmung für werbliche Zwecke verwendet;
    • der Vertragspartner gebuchte Zimmer oder Räumlichkeiten ohne erforderliche Zustimmung des Hotels ganz oder teilweise Dritten überlässt;
    • die begründete Gefahr besteht, dass die Ruhe, Sicherheit oder Ordnung im Hotel erheblich beeinträchtigt wird.

Gesetzliche Rechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt.

§ 9 Haftung des Hotels, eingebrachte Gegenstände und Verjährung

  1. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Hotel nur für den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  3. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind und keine zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften entgegenstehen.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und eingesetzten Dienstleister des Hotels. Sie gelten nicht, soweit das Hotel eine Garantie übernommen hat, einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder zwingend gesetzliche Haftung besteht.
  5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich, möglichst während des Aufenthalts, dem Hotel anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht rechtzeitig, können gesetzliche Rechte eingeschränkt sein, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  6. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach den §§ 701 ff. BGB. Die gesetzlichen Haftungsgrenzen und Haftungsausschlüsse bleiben unberührt. Das Hotel empfiehlt die Nutzung eines vorhandenen Hotel- oder Zimmersafes.
  7. Fahrzeuge, die auf dem Hotelgelände abgestellt werden, begründen grundsätzlich keinen Verwahrungsvertrag, auch wenn das Abstellen entgeltlich erfolgt. Für Schäden oder den Verlust von Fahrzeugen oder darin befindlichen Gegenständen haftet das Hotel nur nach den gesetzlichen Vorschriften.
  8. Zurückgebliebene Gegenstände werden auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt, sofern dies möglich und zumutbar ist. Das Hotel kann für die Aufbewahrung und den Versand eine angemessene Gebühr berechnen. Die Aufbewahrung erfolgt grundsätzlich für sechs Monate, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder besonderen Umstände eine andere Behandlung erfordern. Danach können Gegenstände, soweit erforderlich, dem zuständigen Fundbüro übergeben oder anderweitig gesetzeskonform behandelt werden.
  9. Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Diese Verkürzung gilt nicht für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie für sonstige Ansprüche, für die eine gesetzliche Sonderregelung gilt.
  10. Nachrichten, Post, Warensendungen und die Kofferverwahrung werden mit der gebotenen Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt auf Wunsch die Zustellung, Aufbewahrung und gegen Entgelt die Nachsendung. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den vorstehenden Regelungen.

§ 10 Zusätzliche Bestimmungen für Pauschalreiseverträge

  1. Soweit das Hotel neben der Beherbergung weitere eigene oder von Dritten bezogene Reiseleistungen zu einer Gesamtheit von Reiseleistungen zusammenstellt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können die Vorschriften über Pauschalreiseverträge Anwendung finden. Ob ein Pauschalreisevertrag vorliegt, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und der konkreten Ausgestaltung des Angebots.
  2. Bei Pauschalreiseverträgen gelten die gesetzlichen Vorschriften über Leistungsänderungen, Rücktritt, Minderung, Kündigung, Schadensersatz und sonstige Rechte des Reisenden. Änderungen oder Abweichungen von einzelnen Leistungen sind nur im gesetzlich zulässigen Umfang möglich.
  3. Werden vereinbarte Leistungen vom Vertragspartner nicht in Anspruch genommen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Herabsetzung oder Rückerstattung des Gesamtpreises, soweit gesetzlich zulässig und keine ersparten Aufwendungen oder anderweitigen gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen.
  4. Werden einzelne Leistungen im Rahmen einer Pauschalreise durch selbstständige Dritte erbracht, haftet das Hotel im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für Leistungen Dritter ist nicht ausgeschlossen, soweit das Hotel für diese Leistungen nach dem Pauschalreiserecht oder anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften verantwortlich ist.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Buchungsbestätigung oder dieser AGB bedürfen der Textform, soweit gesetzlich zulässig. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Hotels. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Hotels als Gerichtsstand vereinbart. Das Hotel ist berechtigt, den Vertragspartner auch an dessen gesetzlichem Gerichtsstand zu verklagen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
  4. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz nicht entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Soweit eine solche gesetzliche Regelung nicht besteht, gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.